AGB

Für die Teilnahme an Veranstaltungen von Partyfechten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln die Teilnahmebedingungen und vertraglichen Grundlagen für das Angebot „Partyfechten“ des Union Fechtclub Wien. Zur besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten geschlechtsunabhängig.

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Verein Union Fechtclub Wien, Hofmühlgasse 15, 1060 Wien (im Folgenden auch „Anbieter“) und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) über die Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Angebots „Partyfechten“ (siehe www.partyfechten.at).

(2) Das Angebot umfasst Fechtveranstaltungen für Kinder ab 6 Jahren (z. B. Kindergeburtstagsfechten, Ritterfechten) sowie für Erwachsene (z. B. Funfechten). Die Buchung erfolgt in der Regel durch eine volljährige Person für eine Gruppe von Teilnehmern, insbesondere für Kindergruppen. Vertragspartner ist in jedem Fall ausschließlich die buchende Person – nachfolgend Anmelder genannt – auch wenn die Leistungen ganz oder teilweise zugunsten Dritter (z. B. Kinder oder Gruppenmitglieder) erbracht werden.

(3) Die Bewerbung, Buchungsabwicklung und organisatorische Koordination des Angebots erfolgt durch die Fechtagentur Benny Wendt im Namen und auf Rechnung des Anbieters. Die Fechtagentur Benny Wendt tritt dabei ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht selbst Vertragspartner. Das Vertragsverhältnis über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt ausschließlich zwischen dem Anmelder und dem Union Fechtclub Wien zustande.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Anmelders findet keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

(5) Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung. Mit der Buchung erklärt sich der Anmelder mit diesen Bedingungen einverstanden. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere jene des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), bleiben unberührt.

2. Leistungsangebot & Buchung

(1) „Partyfechten“ ist eine sportliche Freizeitveranstaltung mit spielerischem Zugang zum Fechtsport. Es handelt sich nicht um eine wettkampforientierte Ausbildung, und ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet.

(2) Die auf der Website oder in Werbemitteln veröffentlichten Informationen zu Inhalten, Dauer, Veranstaltungsort, Gruppengrößen, Terminen und Preisen dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.

(3) Interessierte Personen können über das auf der Website bereitgestellte Anfrageformular, telefonisch oder per E-Mail eine unverbindliche Buchungsanfrage an die Fechtagentur Benny Wendt übermitteln. Diese fungiert als Vermittler im Namen und Auftrag des Veranstalters Union Fechtclub Wien. Eine Buchungsanfrage stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

(4) Nach Prüfung der Verfügbarkeit übermittelt die Fechtagentur Benny Wendt im Namen des Union Fechtclub Wien eine verbindliche Buchungszusage mit allen relevanten Veranstaltungsdaten in Textform (z. B. per E-Mail). Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt mit der schriftlichen Annahmeerklärung des Anmelders zustande.

(5) Mit Abgabe der Annahmeerklärung bestätigt der Anmelder, die Veranstaltungsbeschreibung und die Buchungsbestätigung gelesen sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

(6) Es handelt sich um eine Freizeitdienstleistung, die zu einem bestimmten Termin erbracht wird. Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht.

3. Teilnahmevoraussetzungen & Eigenverantwortung

(1) Die Teilnahme erfolgt freiwillig. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Sicherheitsregeln einzuhalten und den Anweisungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung kann eine Haftung bzw. Mitverantwortung entstehen (§ 1304 ABGB).

(2) Die für die Veranstaltung erforderliche Schutzausrüstung wird vom Anbieter gestellt und vor Ort durch das Betreuungsteam angepasst und auf Sicherheit überprüft.

(3) Während der aktiven Fechtausübung ist das Tragen der bereitgestellten Schutzausrüstung verpflichtend. Um einen sicheren Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten, sind die Teilnehmer verpflichtet, den Anweisungen des Betreuungspersonals jederzeit Folge zu leisten. Die Art der Schutzausrüstung variiert je nach Alter der Teilnehmer und Art der Veranstaltung; nähere Informationen dazu sind auf der Website des Anbieters abrufbar.

(4) Mitzubringen sind: sportliche, lange Kleidung (z. B. Leggings oder Jogginghose), T-Shirt und saubere Hallensportschuhe.

(5) Bei Veranstaltungen für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die durchgehende Anwesenheit des Anmelders oder einer volljährigen Begleitperson verpflichtend. In Notfällen erfolgt die Kontaktaufnahme mit der bei der Buchung angegebenen Kontaktperson.

(6) Die Betreuung erfolgt durch qualifiziertes Personal mit entsprechender Ausbildung oder einschlägiger Erfahrung im Fechtsport. Ab einer Gruppengröße von 11 Teilnehmern ist eine zweite Betreuungsperson anwesend.

(7) Ansprechpartner bei Problemen vor Ort ist der Hauptbetreuer. Bei allgemeinen oder organisatorischen Fragen steht die Fechtagentur Benny Wendt zur Verfügung.

4. Preise, Zahlung & Leistungserbringung

(1) Alle Preise sind Gesamtpreise in Euro. Als gemeinnütziger Verein im Sinne der §§ 34 ff BAO ist der Anbieter gemäß § 6 Abs 1 Z 25 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Es erfolgt keine Ausweisung von Umsatzsteuer.

(2) Zusatzkosten (z. B. bei größeren Gruppen) werden im Veranstaltungsangebot gesondert angeführt.

(3) Die Zahlung erfolgt per Überweisung und ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Eine Barzahlung ist nur bei ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung möglich.

(4) Die Leistung wird ausschließlich am vereinbarten Termin am Veranstaltungsort erbracht. Eine Lieferung von Waren oder digitalen Inhalten erfolgt nicht.

5. Rücktritt & Stornierung durch den Anmelder

(1) Da es sich um eine terminlich gebundene Freizeitdienstleistung handelt, besteht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(2) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 10 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin möglich.

(3) Danach gelten folgende pauschale Stornogebühren:

  • 9 bis 1 Tag vor dem Veranstaltungstermin:
    • € 150 für Kinderangebote
    • € 230 für Funfechten
  • Absage am Veranstaltungstag: voller Veranstaltungspreis (100 %)

(4) Die pauschalen Stornogebühren berücksichtigen den typischerweise entstehenden organisatorischen und materiellen Aufwand. Es bleibt dem Anmelder unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen, dass dem Anbieter ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall wird der Stornobetrag entsprechend angepasst.

(5) Eine einmalige Umbuchung ist bis 3 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin möglich, sofern freie Kapazitäten bestehen. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

7. Absage durch den Anbieter

(1) Der Anbieter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus triftigen Gründen abzusagen, insbesondere bei:

  • Erkrankung von Betreuungspersonal,
  • höherer Gewalt (z. B. behördliche Einschränkungen, Unwetter),
  • kurzfristigem vereinsbedingtem Eigenbedarf der Räumlichkeiten (z. B. für vereinsinterne Veranstaltungen oder dringende organisatorische Zwecke),
  • sonstigen unvorhersehbaren und nicht zu vertretenden Umständen, die die sichere oder planmäßige Durchführung unmöglich machen.

(2) In diesem Fall wird, sofern möglich, ein Ersatztermin angeboten. Kommt keine Einigung über einen Ersatztermin zustande, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet.

(3) Weitergehende Ansprüche des Anmelders, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts- oder Ausfallkosten, sind ausgeschlossen, sofern dem Anbieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

7. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Personenschäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Vermögensschäden, ist ausgeschlossen.

(3) Für mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer übernimmt der Anbieter keine Haftung. Dies gilt auch für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

(4) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte externer Websites, auf die im Rahmen der Veranstaltung oder Kommunikation ggf. verwiesen wird.

(5) Alle Teilnehmer (bzw. deren Erziehungsberechtigte bei Minderjährigen) sind verpflichtet, im Zuge des Buchungsprozesses ein separates Informations- und Einverständnisformular elektronisch zu unterzeichnen. Dieses ist Bestandteil der Teilnahmevereinbarung.

Das Formular enthält Hinweise zu den mit der Veranstaltung verbundenen Risiken, zu den Sicherheits- und Verhaltensregeln sowie zur Pflicht zur Befolgung von Anweisungen des Betreuungspersonals. Es beinhaltet außerdem die Möglichkeit, freiwillig in die Anfertigung und Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters einzuwilligen.

Ohne bestätigte Einwilligung in die Teilnahmebedingungen kann keine Teilnahme erfolgen; die Einwilligung in Foto- und Filmaufnahmen ist freiwillig und für die Teilnahme nicht erforderlich.

8. Urheber- & Nutzungsrechte

(1) Sämtliche im Rahmen der Veranstaltung bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Materialien, Trainingsmethoden, visuelle und audiovisuelle Medien) unterliegen dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (UrhG) und sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, geistiges Eigentum des Anbieters oder entsprechend lizenzierter Dritter.

(2) Die Nutzung dieser Inhalte ist ausschließlich für den persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch der Teilnehmer gestattet. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung über den unmittelbaren Veranstaltungsrahmen hinaus ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.

(3) Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen durch Teilnehmer sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters und unter Einhaltung datenschutz- sowie urheberrechtlicher Bestimmungen zulässig. Aufnahmen von anderen Personen, insbesondere Minderjährigen, sind ohne deren (bzw. deren Erziehungsberechtigten) Zustimmung untersagt.

(4) Eine Veröffentlichung von Bild- oder Videomaterial durch den Anbieter, auf dem Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und jederzeit widerruflichen Einwilligungserklärung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des § 78 UrhG (Recht am eigenen Bild).

(5) Ohne entsprechende Einwilligung erfolgt keine Veröffentlichung von personenbezogen zuordenbaren Aufnahmen. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen mit minderjährigen Teilnehmern.

9.Datenschutz

(1) Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung, die unter [Link zur Datenschutzerklärung] abrufbar ist.

10. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß §§ 922 ff Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB). Teilnehmer haben bei mangelhafter Leistung Anspruch auf Verbesserung, angemessene Preisminderung oder, wenn die Verbesserung unmöglich oder untunlich ist, Rücktritt vom Vertrag.

(2) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich die sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Veranstaltung nach dem jeweils beschriebenen Konzept. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung.

(3) Beanstandungen oder Mängel an der erbrachten Leistung sind vom Teilnehmer bzw. des Anmelders unverzüglich, möglichst noch am Tag der Veranstaltung, mitzuteilen, damit eine rasche Klärung oder Abhilfe ermöglicht wird.

(4) Maßgeblich für die Beurteilung eines etwaigen Mangels ist der Zustand der Leistung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung. Subjektive Unzufriedenheit, insbesondere im Hinblick auf Gruppendynamik, persönliche Erwartungen oder Motivation der Teilnehmer, stellt keinen Mangel im rechtlichen Sinn dar.

(5) Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung.

11. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers (§ 14 KSchG).

(3) Sofern die Buchung durch eine Unternehmerin oder einen Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) erfolgt, wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters (Wien) als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die betroffene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf der Website des Anbieters einsehbar und werden des Anmelders bei Buchung gemeinsam mit der Buchungsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt.

Stand Mai 2025